Vorsorge im 21. Jahrhundert
Das Bedürfnis, Vorsorge zu treffen, ist für jeden Einzelnen ein Grundbedürfnis. Wir können in den meisten geschaffenen Strukturen eine Vorsorge erkennen, z.B. um wichtige Informationen wieder zu finden oder um einen Zustand oder gegen eine Gefahr sich abzusichern. Gerade die Verträge wie Versicherungen, Geldanlagen und vieles mehr greifen den Gedanken der Absicherung und somit der Vorsorge auf.
Nach wie vor berührt uns jedoch die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit besonders. Die Gedanken an den Tod sind den meisten Menschen sehr unangenehm. Und dennoch gibt es Sterbegeldversicherungen, Patientenverfügungen und Testamente, die abgeschlossen werden. Das ist gut so, denn dadurch kann der eigene Wille formuliert und finanziert werden, wenn man selber nicht mehr aktionsfähig ist.
Doch was passiert mit unseren alltäglichen, digitalen Daten, wenn wir versterben? Dem Einzelnen muss bewusst sein, dass diese Daten weiterhin gespeichert bleiben und zur Verwendung zur Verfügung stehen. Ob es der einzelne selber ist, ob dies jemand anderes ohne Einverständnis ist oder ob der Dateninhaber gar nicht mehr lebt, dies ist hierbei nicht relevant. Die geschlossenen Nutzungsverträge (E-Mail, Cloudspeicher, soziale Netzwerkprofile usw.) enden in der Regel nicht mit dem Ableben sondern gehen auf die Erben über. Leider gibt es derzeit keine rechtlichen / gesetzlichen Regelungen, mit deren Hilfe Hinterbliebene an die Daten gelangen, wenn keine Zugangsdaten vorliegen. Hier sind die Hinterbliebenen vom guten Willen des einzelnen Anbieters bzw. dessen AGBs abhängig.
Um selber bestimmen zu können, was mit den eigenen Daten geschieht und wer sich darum kümmern soll, ist es notwendig, einen Bevollmächtigten hierfür zu benennen und rechtswirksam zu dokumentieren. Sehr wichtig ist dabei auch ein Augenmerk darauf zu richten, dem eingesetzten Bevollmächtigten zu ermöglichen, an die verschiedenen Daten zu gelangen. Hierbei hilft nur eine konsequente und regelmäßige Dokumentation.
Viele Informationen zum Digitalen Nachlass können im Internet aufgerufen werden. Oftmals ist es jedoch ratsam, sich von einem Fachmann unterstützen zu lassen. Durch eine geordnete Vorsorge des Digitalen Nachlasses können Sie selber bestimmen, was mit Ihren persönlichen Daten geschieht, wenn Sie sich nicht mehr selber darum kümmern können und Sie erleichtern es Ihren Hinterbliebenen, indem Sie ihnen klare Wünsche hinterlassen.
Auf jeden Fall: Treffen Sie selber Vorsorge.
Dietmar Faude, Autor
Hinweis: Dieser Text wurde von Dietmar Faude für die Beraterreihe „Vorsorge und Pflege 2018/2019“ der Nürtinger Zeitung geschrieben und veröffentlicht.