Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz in verlässlichen Händen, ohne eigene Ressourcen zu binden
Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten, wollen die Aufgabe aber nicht intern aufbauen? Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich diese Rolle für Ihr Unternehmen. Ich sorge dafür, dass Ihr Datenschutz den Vorgaben der DSGVO entspricht, berate Ihre Geschäftsführung, schule Ihr Team und bin Ansprechpartner für Mitarbeitende, Kunden und Behörden. Praxisnah, verständlich und auf Ihre Unternehmensgröße zugeschnitten. So haben Sie das Thema in guten Händen und den Rücken frei für Ihr Kerngeschäft.
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein unabhängiger Fachmann, den ein Unternehmen als Dienstleister mit der Rolle des Datenschutzbeauftragten betraut. Nach Artikel 37 Absatz 6 DSGVO kann diese Aufgabe von einem eigenen Beschäftigten oder von einer externen Person wahrgenommen werden. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, berät die Verantwortlichen, schult die Mitarbeitenden und ist Anlaufstelle für Betroffene und die Aufsichtsbehörde. Die Aufgaben sind in Artikel 39 DSGVO festgelegt. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt sein Fachwissen von außen ein, ohne im Unternehmen angestellt zu sein.
Wann Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen
Nicht jedes Unternehmen ist zur Benennung verpflichtet, viele aber schon. Nach § 38 BDSG müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, sobald mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Als Faustregel gilt: ab 20 Mitarbeitenden mit PC oder eigenem Nutzerzugang. Unabhängig von der Personenzahl greift die Pflicht nach Artikel 37 DSGVO auch dann, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher regelmäßiger Überwachung besteht oder besondere Datenkategorien in großem Umfang verarbeitet werden. Ob eine Pflicht besteht, klären wir im Erstgespräch.
Warum ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll ist
Ob intern oder extern, bleibt Ihnen überlassen. Für viele mittelständische Unternehmen ist die externe Lösung die praktischere. Sie müssen keine eigene Fachkraft ausbilden und binden, es entsteht kein Interessenkonflikt zwischen Tagesgeschäft und Kontrollfunktion, und der besondere Kündigungsschutz eines internen Beauftragten fällt weg. Sie bekommen Fachwissen auf Abruf, eine klare Zuständigkeit und einen Ansprechpartner, der die rechtliche und die technische Seite zusammen denkt. Mit meinem IT-Hintergrund betrachte ich Datenschutz nicht nur auf dem Papier, sondern dort, wo er im Alltag entsteht.
Meine Leistungen im Überblick
Benennung und Meldung
Ich übernehme die Rolle des Datenschutzbeauftragten und die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Beratung der Geschäftsführung
Ich berate Sie bei allen Fragen rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten, von neuen Tools bis zu größeren Projekten.
Überwachung und Prüfung
Ich prüfe regelmäßig, ob die Datenschutzvorgaben eingehalten werden, und weise auf Handlungsbedarf hin, bevor daraus ein Problem wird.
Schulung Ihrer Mitarbeitenden
Ich schule Ihr Team verständlich und praxisnah, damit Datenschutz im Alltag ankommt und nicht in der Schublade verschwindet.
Anlaufstelle für Betroffene
Ich bin Ansprechpartner für Kunden und Mitarbeitende, die Auskunft über ihre Daten wünschen oder ihre Rechte wahrnehmen.
Kontakt zur Aufsichtsbehörde
Ich koordiniere die Kommunikation mit der Datenschutzbehörde und begleite Sie bei Anfragen oder im Ernstfall einer Datenpanne.
Dokumentation
Ich halte Verarbeitungsverzeichnis, Maßnahmen und Nachweise aktuell, damit Sie jederzeit auskunftsfähig sind.
Ihr Gewinn: Sicherheit und ein guter Ruf
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten haben Sie die gesetzliche Pflicht erfüllt und zugleich einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt. Sie müssen bei Datenschutzfragen nicht raten, sondern haben jemanden, der antwortet. Das gibt Ihnen Sicherheit gegenüber Behörden und schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern, die wissen wollen, wie Sie mit ihren Daten umgehen. So wird Datenschutz vom lästigen Pflichtthema zu einem Punkt, um den Sie sich nicht mehr sorgen müssen, und zu einem guten Gefühl im Arbeitsalltag.
Häufige Fragen zum Externen Datenschutzbeauftragten
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten hängen von der Größe Ihres Unternehmens und dem Umfang der Verarbeitung ab. Üblich ist eine feste monatliche Pauschale, sodass Sie planen können. Ein Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.
Ab wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Die Pflicht greift unter anderem, sobald mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüfe ich gern mit Ihnen.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter, was ist besser?
Beides ist erlaubt. Extern lohnt sich, wenn Sie kein eigenes Fachwissen aufbauen wollen, einen Interessenkonflikt vermeiden möchten und eine planbare Lösung suchen.
Bin ich auch ohne Pflicht gut beraten, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen?
Ja. Auch ohne gesetzliche Pflicht profitieren Sie von klaren Abläufen, geschulten Mitarbeitenden und einem festen Ansprechpartner für Datenschutzfragen.
Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb der Region?
Ja. Ich arbeite aus dem Raum Rosenheim und betreue Unternehmen bundesweit, vor Ort und remote.
So arbeiten wir zusammen
- Erstgespräch: Wir klären Ihren Bedarf, eine mögliche Benennungspflicht und den Umfang der Zusammenarbeit. Kostenfrei und unverbindlich.
- Bestandsaufnahme: Ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre Abläufe, Systeme und die vorhandene Dokumentation.
- Benennung: Sie benennen mich offiziell zum Datenschutzbeauftragten, ich übernehme die Meldung an die Aufsichtsbehörde.
- Laufende Betreuung: Ich berate, prüfe, schule und dokumentiere fortlaufend und bin für Ihre Fragen erreichbar.
- Regelmäßiger Austausch: In festen Abständen sprechen wir über den Stand und die nächsten Schritte.
